Umweltleitlinien

Umweltleitlinien sind allgemein gefasste Umweltziele einer Institution. Die Umweltleitlinien stellen die „Umweltpolitik“ dar, sie umfassen die umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze einer Einrichtung. Sie sind mittel- bis langfristig angesetzt ohne einen konkreten Zeithorizont.

Die Umweltleitlinien der Christus- und Kreuz-Kirchengemeinde wurden 2016 vom Kirchenvorstand einstimmig beschlossen. Damit wurde in der 

Bearbeitungsphase des neuen Umweltberichts von 2017 das ursprüngliche Papier von 2012 „Umweltleitlinien der Kreuz-Kirchengemeinde“ für die in der Zwischenzeit fusionierte „Doppelgemeinde“ umformuliert und zugleich aktualisiert. Für die Gemeinde stellen die neuen Umweltleitlinien nun eine Richtschnur für gemeindliches Handeln dar.

Im Folgenden wird der Wortlaut dieses Grundsatzpapier unserer Gemeinde aufgeführt.

 

Umweltleitlinien der ev.-luth. Christus- und Kreuz-Kirchengemeinde Nordhorn

Auf Vorschlag des Umweltteams „Der Grüne Hahn“ beschloss der Kirchenvorstand der damaligen Kreuz-Kirchengemeinde am 19.10.2009 einstimmig die Umweltleitlinien der Gemeinde. Die Umweltleitlinien wurden in der Ausgabe April/Mai 2010 in unserem Gemeindeblatt „Die Brücke“ veröffentlicht. Diese werden nach der Fusion der Christus-Kirchengemeinde und der Kreuz-Kirchengemeinde im Jahr 2012 nun für die Christus- und Kreuz-Kirchengemeinde in geringfügiger Veränderung fortgeschrieben. Der Beschluss des Kirchenvorstands der fusionierten Gemeinde erfolgte dazu einstimmig am 16.08.2016.

1.  Die Christus- und Kreuz-Kirchengemeinde achtet in allen Gruppen und Gremien darauf, dass

a)  die natürliche Umgebung geschont und geschützt wird,

b)  die Ressourcen, die zum Betrieb der Gebäude und zur Durchführung der Gemeindeveranstaltungen benötigt werden, möglichst sparsam und auf umweltverträgliche Weise eingesetzt werden. Umweltfreundliche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Waren aus dem fairen Handel sollen bevorzugt genutzt werden.

Dabei werden wir von der Überzeugung geleitet, dass Gott uns mit seiner Schöpfung einen großen Wert anvertraut hat, den wir behüten und bewahren müssen. Darüber hinaus bringt uns die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen dazu, eine nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise anzustreben. Schließlich führt auch die Verknappung der zur Verfügung stehenden Mittel dazu, über deren möglichst effektiven Einsatz nachzudenken.

 

2.  Unsere Grundsätze zum Umgang mit der Umwelt und den Ressourcen sollen in allen Gruppen innerhalb der Gemeinde und auch nach außen bekannt gemacht und diskutiert werden. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Umwelterziehung in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Beschäftigung mit KonfirmandInnen und PfadfinderInnen. Mit Vereinen, Verbänden, kommunalen Einrichtungen und Schulen soll eine umweltthematisch orientierte Kooperation angestrebt werden.

3.  Bei der konkreten Umsetzung der Grundsätze spielt die dezentrale Struktur der Christus- und Kreuz-Kirchengemeinde eine besondere Rolle. Die Kreuzkirche und das neue Jugend- und Gemeindehaus in der Innenstadt, die Christuskirche mit angeschlossenem Gemeindehaus in der „Blumensiedlung“, die Michaeliskirche mit dem angebauten Gemeindehaus in Klausheide sowie die Christus-Kindertagesstätte in der Blumensiedlung und der Bergland-Kindergarten in Bookholt sollen gleichermaßen in die Überlegungen einbezogen werden, wie eine Verbesserung des Umweltschutzes und ein sparsamer Ressourceneinsatz zu erreichen sind.

4.  Bei allen neuen Projekten der Gemeinde sollen Umweltschutz und Ressourceneinsparung eine wesentliche Rolle spielen. Die Berücksichtigung dieser Punkte bei neuen Vorhaben, aber auch die Überprüfung und Weiterentwicklung bisher vorgenommener Maßnahmen sind eine Daueraufgabe, der sich die Gemeindegremien stellen.

5.  Bei allen Maßnahmen und Projekten wird darauf geachtet, dass die rechtlichen Anforderungen entsprechend dem Rechtskataster der ev.-luth. Landeskirche eingehalten werden.

6.  Die Durchführung eines Umweltmanagementsystems im Bereich unserer Kirchengemeinde wird gewährleisten, dass die ständige Verbesserung unserer Umweltleistung sichergestellt ist.

7.  Der Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems erstreckt sich auf

           - die Kreuzkirche mit dem Jugend- und Gemeindehaus,

           - den Bergland-Kindergarten in Bookholt,

           - die Christuskirche mit angeschlossenem Gemeindehaus,

           - die Christus-Kindertagesstätte in der Blumensiedlung

           - die Michaeliskirche mit angebautem Gemeindehaus.