Kircheneintritt



Wir freuen uns, dass Sie sich für den Eintritt in die evangelische Kirche interessieren! Immer wieder sprechen uns Menschen an, denen wichtig ist, Ihre Verbindung zur Kirche und Ihren Glauben an Gott auch mit einer Mitgliedschaft in der Kirche festzumachen. Dabei tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf, die oft gestellt werden. Vielleicht helfen Ihnen die folgenden Fragen und Antworten schon ein wenig weiter. Für alles Weitere melden Sie sich gerne in Ihrem Pfarramt und wir bemühen uns, Ihnen behilflich zu sein.
 

"Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?"

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Dabei verstehen wir die Kirche nicht nur ein Interessenverbund von denjenigen, die sich für Religion und Glaube interessieren, sondern in ihr ist der auferstandene Christus selbst gegenwärtig. Mit der Kirchenmitgliedschaft verbinden sich auch verschiedene Rechte, z.B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen und bestimmte kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, indem sie selbst wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen lassen.


"An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?"

Wenden Sie sich am besten an eines unserer Pfarrbüros an der Kreuzkirche oder der Martin-Luther-Kirche. Unsere Sekretärinnen stellen dann einen Kontakt zu einer Pastorin oder einem Pastor her, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.


"Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?"

Nein. Vorgesehen ist in der Regel ein Gespräch mit einem Pastor oder einer Pastorin, sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Glaubensentscheidung.


"Werde ich noch einmal getauft?"

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.


"Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?"

In diesem Fall werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie dann von Ihrer Pastorin oder Ihrem Pastor.


"Werde ich der Gemeinde vorgestellt?"

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.


"Welche Unterlagen werden benötigt?"

Sofern Sie dem Pastor oder der Pastorin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.


"Was kostet mich der Eintritt?"

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist - im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen - kostenlos.


"Was kostet mich die Mitgliedschaft?"

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9% der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.


"Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?"

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.