Interventionsleitfaden
Der Handlungsleitfaden für den Interventionsfall regelt verbindlich das Vorgehen in Fällen von Verdacht auf sexuelle Beklästigung und sexuellen Mißbrauch.
Dabei gilt es, die Anonymität der Betroffenen auf Wunsch zu wahren und zugleich keine Anonymität der/des potentiellen Täters/Täterin zuzulassen.
Verhalten im Verdachtsfall
- Ruhe bewahren, zuhören, Glauben schenken, sich selbst Unterstützung holen
- Beobachtungen notieren (für Dritte unzugänglich aufbewahren) Dokumentationsbogen
- Persönliche Reflexion (soweit möglich), ggf. kollegiale Beratung Reflexionsdokumentation
- nichts auf eigene Faust unternehmen
- keine direkte Konfrontation des/der potentiellen Täter*in
- keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang
- keine eigenen Befragungen durchführen
- keine überstürzten Aktionen
- ggf. Unterstützung durch (Fach-) Beratungsstelle hinzuziehen, Hinzuziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft nach SGB VIII §8a
- Reflektion mit der Maßnahmenleitung oder hauptberuflich Tätigen
- Superintendent*in benachrichtigen - Informationspflicht
- ggf. Begleitung der Betroffenen, der Täter*innen, der Mitarbeitenen, der Angehörigen, des Umfelds usw.
Bei einem angedeuteten, mitgeteilten oder beobachteten Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber einer/einem ehrenamtlichen Mitarbeitenen, wenden sich diese*r Mitteilung an eine hauptamtliche Person ihres Vertrauens innerhalb oder außerhalb der Kirchengemeinde. Kontaktdaten
Der Interventionsleitfaden unterscheidet drei Situationen:
- Handlungsmöglichkeiten bei sexuell grenzverletzenden Situationen in altershomogenen Gruppen
- Interventionen be Verdacht von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch durch Mitarbeitende eines Arbeitsbereiches
- Intervention bei Verdacht von Übergriffen und Missbrauch durch Menschen im persönlichen Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen
Unabhängig von der Situation wird von jedem Gespräch eine Dokumention angefertigt; Ehrenamtliche können dabei durch Hauptamtliche unterstützt werden. Dokumentationsbogen
Die Dokumentation enthält:
- Wer? Name der Beteiligten (Betroffene/Beschuldigte*r/ggf. Zeug*innen/Mitarbeitende (Team))
- Was? (Ausgangssituation)
- Wann?
- Wo?
- Wer wurde informiert?
- Welche Schritte sind unternommen worden?
- Welche Verabredungen wurden getroffen?
Der Schutz der betroffenen Person hat besondere Priorität:
Jeglich Information der Öffentlichkeit/Medien muss in enger Abstimmung mit allen Verantwortlichen geschehen.
Eine Konfrontation des vermuteten Täters oder der vermuteten Täterin ist in jedem Fall zu vermeiden.
Die betroffenen Personen bzw. die Personensorgeberechtigten weden auf die Möglichkeit einer Strafanzeige bei den Ermittlungsbehören hingewiesen.