Interventionsleitfaden

Der Handlungsleitfaden für den Interventionsfall regelt verbindlich das Vorgehen in Fällen von Verdacht auf sexuelle Beklästigung und sexuellen Mißbrauch.

Dabei gilt es, die Anonymität der Betroffenen auf Wunsch zu wahren und zugleich keine Anonymität der/des potentiellen Täters/Täterin zuzulassen.

Verhalten im Verdachtsfall

  • Ruhe bewahren, zuhören, Glauben schenken, sich selbst Unterstützung holen
  • Beobachtungen notieren (für Dritte unzugänglich aufbewahren) Dokumentationsbogen
  • Persönliche Reflexion (soweit möglich), ggf. kollegiale Beratung Reflexionsdokumentation
  • nichts auf eigene Faust unternehmen
  • keine direkte Konfrontation des/der potentiellen Täter*in
  • keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang
  • keine eigenen Befragungen durchführen
  • keine überstürzten Aktionen
  • ggf. Unterstützung durch (Fach-) Beratungsstelle hinzuziehen, Hinzuziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft nach SGB VIII §8a
  • Reflektion mit der Maßnahmenleitung oder hauptberuflich Tätigen
  • Superintendent*in benachrichtigen - Informationspflicht
  • ggf. Begleitung der Betroffenen, der Täter*innen, der Mitarbeitenen, der Angehörigen, des Umfelds usw.

Bei einem angedeuteten, mitgeteilten oder beobachteten Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber einer/einem ehrenamtlichen Mitarbeitenen, wenden sich diese*r Mitteilung an eine hauptamtliche Person ihres Vertrauens innerhalb oder außerhalb der Kirchengemeinde. Kontaktdaten

Der Interventionsleitfaden unterscheidet drei Situationen:

  • Handlungsmöglichkeiten bei sexuell grenzverletzenden Situationen in altershomogenen Gruppen
  • Interventionen be Verdacht von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch durch Mitarbeitende eines Arbeitsbereiches
  • Intervention bei Verdacht von Übergriffen und Missbrauch durch Menschen im persönlichen Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen

Unabhängig von der Situation wird von jedem Gespräch eine Dokumention angefertigt; Ehrenamtliche können dabei durch Hauptamtliche unterstützt werden. Dokumentationsbogen

Die Dokumentation enthält:

  • Wer? Name der Beteiligten (Betroffene/Beschuldigte*r/ggf. Zeug*innen/Mitarbeitende (Team))
  • Was? (Ausgangssituation)
  • Wann?
  • Wo?
  • Wer wurde informiert?
  • Welche Schritte sind unternommen worden?
  • Welche Verabredungen wurden getroffen?

Handelt es sich bei der betroffenen Person um eine*n Minderjährige*n, gilt folgendes:

 

Handelt es sich bei der betroffenen Person um eine*n Erwachsene*n, gilt folgendes:

 

Bei sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch oder anderen Formen von Kindeswohlgefährdung muss sofort zum Wohl der/des Minderjährigen gahndelt werden. Die Person ist zur ggf. anonymen Weiterleitung verpflichtet. Das Kind/der*die Jugendliche muss über diesen Schritt informiert werden. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt beim Kirchenkreis.

 

Bei sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch muss sofort zum Wohl der betroffenen Persongehandelt werden. Die angesprochene Person ist zur ggf. anonymen Weiterleitung der Beschwerde verpflichtet. CDer/die Betroffene muss über diesen Schritt informiert werden. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt beim Kirchenkreis.

 

Mit Zustimmung der/des Minderjährigen werden die Personensorgeberechtigten über die Beschwerde informiert, sofern hierdurch der wirksame Schutz des Kindes/der*des Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird.

 

 
Bei Bedarf ermöglicht die angesprochene Person den Kontakt zu außenstehenden Beratungsstellen.Bei Bedarf ermöglicht die angesprochene Person den Kontakt zu außenstehenden Beratungsstellen.

 

Der Schutz der betroffenen Person hat besondere Priorität:

Jeglich Information der Öffentlichkeit/Medien muss in enger Abstimmung mit allen Verantwortlichen geschehen.

Eine Konfrontation des vermuteten Täters oder der vermuteten Täterin ist in jedem Fall zu vermeiden. 

Die betroffenen Personen bzw. die Personensorgeberechtigten weden auf die Möglichkeit einer Strafanzeige bei den Ermittlungsbehören hingewiesen.